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Anonym60 jueki „In das Mehrfamilienhaus eines Verwandten wurde eine Syrische Familie 1 Kind einquartiert. Die Wohnung wurde zuvor ...“
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Ungläubige hätten die klare Pflicht und Aufgabe, Rechtgläubige in jeder Art und Weise zu unterstützen. Das beinhalte nicht nur Selbstverständlichkeiten wie Asyl, Wohnung und Einrichtung selbiger, Lebensunterhalt usw - sondern auch das eben die Ungläubigen die Sprache der Rechtgläubigen lernen, um die Belehrungen, (!) Wünsche und Forderungen der Rechtgläubigen zu verstehen. Zumindest träfe dies auf die Ungläubigen zu, die für die Versorgung der Rechtgläubigen zuständig seien. Demzufolge sei die Einladung der Kanzlerin und des Volkes der Ungläubigen (?) nur eine natürliche Folge der im Koran stehenden absoluten Wahrheit. Unsere von Allah festgelegte, im Koran verewigte, vorbestimmte Pflicht.

http://www.welt.de/debatte/henryk-m-broder/article153311048/Was-Bluemchen-in-Idomeni-zu-sehen-bekam.html

Es ist eine Frage der Ehre, die ebenso wie der Märtyrerkult zu den Säulen der arabisch-islamischen Kultur gehört, dass man sich von Ungläubigen nicht vorschreiben lässt, wie und wo man leben soll. Eine Berlinerin, die sich seit Monaten in der Flüchtlingshilfe engagiert, bringt es auf den Punkt: "Sie finden, dass wir ihnen dankbar sein sollten, dass sie zu uns kommen."

So wird es mit der Verteilung nichts.

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Quelle 515515
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