Hi
Ich habe im Dezember letzten Jahres eine Bestellung aufgegeben per online shop und Überweisung .
Knappe 60 € weg und seitdem trotz mehrmaligem Anschreiben keine Ware. Am Telefon auch keine Reaktion.
Kann man polizeilich per Anzeige was erreichen? Mittlerweile stellte sich raus das dieser Laden professionell die Leute abzockt u nie Ware losschickt.
Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge
Das Beispiel ist kein Beweis für eine Überweisung an Dich von einem Fremdkonto. siehe Vorgangsart = Überweisung, Buchungsinformation.
Da steht: Überweisung - heißt das ja wohl, dass es um die Überweisung von diesem Konto geht und nicht um eine Gutschrift.
Jedenfalls werden mir Überweisungen, die auf mein Konto eingehen, nicht als Überweisung angezeigt sondern als Gutschrift. Und ich schwöre - bei Gutschriften gibt es keine Angaben des Kontos und nicht mal der Bank, von der die Überweisung getätigt wurde.
Und darum geht es ja. Um Gutschriften auf das Konto - beim Händler.
Natürlich steht bei mir für jede Überweisung, die ich mache, wohin der Auftrag geht. Sonst könnte jeder Dummkopf zur Bank gehen und behaupten: Ich habe das und das..auf...überwiesen und das haben Sie nicht...
Also - Beweis für Übermittlung der Kontonummer noch nicht vorgelegt. Es gelten für seriöse Banken, dass die persönlichen Daten wie Kontonummer nicht an den Empfänger übermittelt werden sollten.
Allein wenn der Auftraggeber so unvorsichtig ist, seine Kontonummer in die Buchungsinformation einzutragen - dann ist er selbst Schuld.
Aber es finden sich auch noch Gerüchte im Internet, dass es Banken geben solle, die die Kontonummer bei einer Gutschrift anzeigen.
Dafür habe ich noch keinen aktuellen Beweis.
Gruß,
Anne