Moin, Leute
hab eben erfahren, daß die 3.Änderung des TDG beschlossen sein soll. Ich würde gern einen Gastzugang für Passanten ermöglichen, in der Hoffnung daß es möglichst viele tun und ich auch davon profitieren kann.
Habe ich dann wirklich nichts zu befürchten, oder sind da wieder andere juristische Fallstricke zu beachten??
Danke!