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Störerhaftung vom Tisch?

Racingfreak / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin, Leute

hab eben erfahren, daß die 3.Änderung des TDG beschlossen sein soll. Ich würde gern einen Gastzugang für Passanten ermöglichen, in der Hoffnung daß es möglichst viele tun und ich auch davon profitieren kann.

Habe ich dann wirklich nichts zu befürchten, oder sind da wieder andere juristische Fallstricke zu beachten??

Danke!

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hatterchen1 Racingfreak „Störerhaftung vom Tisch?“
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Hallo,

Ich würde gern einen Gastzugang für Passanten ermöglichen, in der Hoffnung daß es möglichst viele tun und ich auch davon profitieren kann.

da habe ich jetzt gewisse Verständnis Defizite.
Du bis privater Nutzer mit einer so großen Bandbreite, dass Du fremden Leuten auf der Straße etwas davon abgeben möchtest. In der Hoffnung, dass andere Privatnutzer Dir als Passant auch einmal etwas abgeben. Ist das so weit richtig?

Mein WLAN hat, aus der Wohnung heraus, eine Reichweite von ca. 10 Meter selbst mit Repeater.
Daraus schließe ich, ich müsste Bänke vor meinem Haus aufstellen und Parkplätze einrichten, um Passanten mein WLAN zur Verfügung stellen zu können.

Zu welchem Zweck benötigt man auf der Straße ein WLAN? Mit den heute üblichen Handyverträgen hat man doch ein Datenvolumen im GB Bereich. Downlods on the go?

Wie gesagt, bei mir fällt da nicht der Groschen.

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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