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Störerhaftung vom Tisch?

Racingfreak / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin, Leute

hab eben erfahren, daß die 3.Änderung des TDG beschlossen sein soll. Ich würde gern einen Gastzugang für Passanten ermöglichen, in der Hoffnung daß es möglichst viele tun und ich auch davon profitieren kann.

Habe ich dann wirklich nichts zu befürchten, oder sind da wieder andere juristische Fallstricke zu beachten??

Danke!

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mumpel1 Racingfreak „Störerhaftung vom Tisch?“
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Hallo!

Aus der Haftung kommst Du so einfach nicht. Wenn Du das selber machst musst Du auch für die Sicherheit sorgen. Dazu zählt z.B. die Sperrung bestimmter Ports für Shareaza & Co. Gibst Du Dein WLAN frei ohne es abzusichern gefährtest Du sogar Deinen PC.

Daher wäre es besser wenn Du die Angebote Deines Internetanbieters nutzt. Die Telekom z.B. bietet spezielle Router bei denen der Kundenzugang vom öffentlichen Zugang getrennt ist. Da wird dann zwar die Leitung des Kunden genutzt, aber nicht dessen Zugang. Und haftbar soll der Kunde auch nicht sein, ob das stimmt ist aber nicht sicher.

Ich würde meinen Zugang nie mit anderen teilen. Denn wenn man sich die Leitung mit anderen teilt kann das mal soviel werden dass man selber nicht mehr genügend Leistung hat.

Gruß, René

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