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Öffentlicher Aufruf-Fahnduung

Christine8012 / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo und guten Abend,

ich hoffe, dass ich hier die gewünschte Hilfe bekomme.

Vor über 2 (in Worten ZWEI)!!!! Jahren hat eine Person mein Fahrzeug beschädigt.
Der Prozess ging bis jetzt. Obwohl ich ein Video vorliegen habe (habe ich in der Not mit der Videofunktion einer digit. Kamera erstellt, hilft das nicht wirklich.
Da die Richterin mir auferlegt hat, das zu 100% nachzuweisen, dass der Schaden vorher noch nicht war und der Betreffende den Schaden tatsächlich -wie ersichtlich (oder auch nicht) ausgeführt hat.

Diese Tat habe ich vom fahrzeuginneren aufgenommen, sodass der Fuß natürlich nicht zu sehen ist. Es ist jedoch m.E. eine Trittbewegung zu sehen und auch ein "geräusch" wahrzunehmen..
Lt Gutacher kann dies von einem Tritt kommen oder auch nicht, auch das geräusch kann von einem Auftreffen des Schuhs am fahrzeug herrühren....

Kann,muss aber nicht sein usw. usw.
Hätte ich dieses Video nicht, hätte ich sowieso die berühmte "A...."-Karte.
So liegt aber ein Video vor und hilft nicht wirklich weiter.
Vielleicht hat den Vorfall auf einer Bundesstr. doch jemand gesehen?
Wiue kann ich auf "eigene Faust" hier einen erfogreichen, sich schnell verbreiteten Aufruf starten.

Facebook und Co. nutze ich noch nicht, würte abet einen Account aktivieren, wenn ich hier Erfolgchancen sehen könnte.
Der Betreffende meinte, ich sei ihm einfach zu langsam gefahren...
Er stritt erst alles ab, später nachdem er efahren hat, dass ein Video existiert, hat er erst das, dann das und zuletzt einen Tritt, angeblich UNTER das Auto ausgeführt....

Schaden über 2000,-€.

Ich freue mich über jede Hilfe und jeden ernsten Tipp.
Vielen dank.

Gruß

Christine

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hatterchen1 Christine8012 „Öffentlicher Aufruf-Fahnduung“
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Hallo,

Da hast Du wohl insgesamt schlechte Karten.

Vor über 2 (in Worten ZWEI)!!!! Jahren...

Selbst wenn sich noch jemand melden würde, nach über zwei Jahren kann wohl niemand zweifelsfrei bezeugen, was genau damals passiert ist.

Das vorhandene Video hat, wie schon die Richterin feststellte, keine Beweiskraft, der Gutachter war sicher Überflüssig.

Weiterhin, einen Fußtritt, selbst gegen das Auto, würde m.E. nie einen Schaden von über 2.000,-€ entstehen lassen.

Mit einem öffentlichen Fahndungsaufruf solltest Du vorsichtig sein und erst mit einem Rechtsanwalt sprechen.

Man muss im Leben auch schon einmal etwas unter dem Punkt Erfahrung verbuchen.

Gruß

h1

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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