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Öffentlicher Aufruf-Fahnduung

Christine8012 / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo und guten Abend,

ich hoffe, dass ich hier die gewünschte Hilfe bekomme.

Vor über 2 (in Worten ZWEI)!!!! Jahren hat eine Person mein Fahrzeug beschädigt.
Der Prozess ging bis jetzt. Obwohl ich ein Video vorliegen habe (habe ich in der Not mit der Videofunktion einer digit. Kamera erstellt, hilft das nicht wirklich.
Da die Richterin mir auferlegt hat, das zu 100% nachzuweisen, dass der Schaden vorher noch nicht war und der Betreffende den Schaden tatsächlich -wie ersichtlich (oder auch nicht) ausgeführt hat.

Diese Tat habe ich vom fahrzeuginneren aufgenommen, sodass der Fuß natürlich nicht zu sehen ist. Es ist jedoch m.E. eine Trittbewegung zu sehen und auch ein "geräusch" wahrzunehmen..
Lt Gutacher kann dies von einem Tritt kommen oder auch nicht, auch das geräusch kann von einem Auftreffen des Schuhs am fahrzeug herrühren....

Kann,muss aber nicht sein usw. usw.
Hätte ich dieses Video nicht, hätte ich sowieso die berühmte "A...."-Karte.
So liegt aber ein Video vor und hilft nicht wirklich weiter.
Vielleicht hat den Vorfall auf einer Bundesstr. doch jemand gesehen?
Wiue kann ich auf "eigene Faust" hier einen erfogreichen, sich schnell verbreiteten Aufruf starten.

Facebook und Co. nutze ich noch nicht, würte abet einen Account aktivieren, wenn ich hier Erfolgchancen sehen könnte.
Der Betreffende meinte, ich sei ihm einfach zu langsam gefahren...
Er stritt erst alles ab, später nachdem er efahren hat, dass ein Video existiert, hat er erst das, dann das und zuletzt einen Tritt, angeblich UNTER das Auto ausgeführt....

Schaden über 2000,-€.

Ich freue mich über jede Hilfe und jeden ernsten Tipp.
Vielen dank.

Gruß

Christine

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hatterchen1 Christine8012 „m.E. hat das mit erfahrung wenig zu tun. Die Person soll vorbestraft sein... Ja die Tür muss ausgetauscht und die kpl. ...“
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Die Person soll vorbestraft sein...

Damit solltest Du sehr vorsichtig sein, das könnte noch viel teurer für dich werden.

Ja die Tür muss ausgetauscht und die kpl. wegen Farbgleichheit lackiert werden.

Das hat Dir sicher die Werkstatt erzählt, wird dir aber kein Richter zusprechen. Steht für mich aber auch nicht zur Debatte. So lange man kein rechtsverbindliches Urteil hat, lässt man so etwas nicht auf Zuruf reparieren.
Deine Versicherung hätte Dir vorher sicher etwas vergleichbares geraten.
Oder rechne es mit der Vollkasko ab, so Du eine hast.

In der Rechtsprechung gilt immer noch "Im Zweifel für den Angeklagten".
Und einen hieb-und stichfesten Beweis hast Du nicht, also doch unter Erfahrung verbuchen.

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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