Off Topic 20.416 Themen, 226.729 Beiträge

Öffentlicher Aufruf-Fahnduung

Christine8012 / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo und guten Abend,

ich hoffe, dass ich hier die gewünschte Hilfe bekomme.

Vor über 2 (in Worten ZWEI)!!!! Jahren hat eine Person mein Fahrzeug beschädigt.
Der Prozess ging bis jetzt. Obwohl ich ein Video vorliegen habe (habe ich in der Not mit der Videofunktion einer digit. Kamera erstellt, hilft das nicht wirklich.
Da die Richterin mir auferlegt hat, das zu 100% nachzuweisen, dass der Schaden vorher noch nicht war und der Betreffende den Schaden tatsächlich -wie ersichtlich (oder auch nicht) ausgeführt hat.

Diese Tat habe ich vom fahrzeuginneren aufgenommen, sodass der Fuß natürlich nicht zu sehen ist. Es ist jedoch m.E. eine Trittbewegung zu sehen und auch ein "geräusch" wahrzunehmen..
Lt Gutacher kann dies von einem Tritt kommen oder auch nicht, auch das geräusch kann von einem Auftreffen des Schuhs am fahrzeug herrühren....

Kann,muss aber nicht sein usw. usw.
Hätte ich dieses Video nicht, hätte ich sowieso die berühmte "A...."-Karte.
So liegt aber ein Video vor und hilft nicht wirklich weiter.
Vielleicht hat den Vorfall auf einer Bundesstr. doch jemand gesehen?
Wiue kann ich auf "eigene Faust" hier einen erfogreichen, sich schnell verbreiteten Aufruf starten.

Facebook und Co. nutze ich noch nicht, würte abet einen Account aktivieren, wenn ich hier Erfolgchancen sehen könnte.
Der Betreffende meinte, ich sei ihm einfach zu langsam gefahren...
Er stritt erst alles ab, später nachdem er efahren hat, dass ein Video existiert, hat er erst das, dann das und zuletzt einen Tritt, angeblich UNTER das Auto ausgeführt....

Schaden über 2000,-€.

Ich freue mich über jede Hilfe und jeden ernsten Tipp.
Vielen dank.

Gruß

Christine

bei Antwort benachrichtigen
hatterchen1 Christine8012 „ist von mir auch so vor Gericht ausgesprochen worden. Die sehr junde Richterin hat das wenig interessiert. Diese ist ...“
Optionen
man sieht eine Person, die eine Bewegung macht, die eine Fußbewegung für den aussenstehenden Betrachter zeigen dürfte und hört danach einen Knall/lautes Geräusch, das einem Anstoß an die Tür zu deuten wäre...

Aber das stellt doch keinen Tatnachweis dar. Heute in Zeiten wo alles gefakt werden kann.

Wenn die, von Dir geschmähte, Richterin  schon einen Vergleich angeboten hat, ist sie damit nach meinem Dafürhalten schon sehr weit gegangen.
Auf dem Schaden wirst Du nun wohl sitzen bleiben.

Sei froh, dass dein Widersacher sich nicht den Fuß gebrochen hat, der hätte den Sachverhalt auch ganz anders schildern können und Du hättest ohne Zeugen ganz schlechte Karten gehabt.

Ob ich persönlich Dich verstehe, steht in einem Rechtsfall nicht zur Debatte.
Ich habe schon ganz andere Sachen erlebt und dabei keine besseren Erfahrungen gemacht.

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
bei Antwort benachrichtigen