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mawe2 weissnix2 „Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Das BVerfG hat mit Fug und Recht festgestellt, dass die teilweise noch auf ...“
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Ab 2025 gilt gleiches Recht für alle

Nicht für alle: Einige Länder haben das Privileg, sich immer noch ihr eigenes Süppchen zu kochen:

"Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und die Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer landesgesetzlich geregelt. Das Saarland und Sachsen haben die Öffnungsklausel genutzt, um vom Bundesgesetz abweichende Steuermesszahlen einzuführen."

Quelle:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html#doc76948e0c-522b-4df4-9b7e-e445585635a6bodyText9

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