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Messerverbot

wanze2 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Es ist ja nun verboten, Messer ab einer bestimmten Klingenlänge mit sich zu führen, oder im Auto zu transportieren. Was ist aber nun, wenn ich  meine langen Kochmesser von 20 cm Klingenlänge zum schleifen bringen will? Für neu gekaufte Messer habe ich ja eine Quittung, aber wenn ich sie zum schleifen bringen will, kann ich das ja null beweisen. Es wäre ja möglich, daß ich damit ein Attentat vor habe. Ich habe nämlich keine Lust, auf den Gang zum Schleifer in eine Kontrolle zu geraten, und ein saftiges Bußgeld zu kassieren.

Weiß jemand,wie man das am besten handhaben kann?

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Noch eine Möglichkeit. Ventox
schoppes wanze2 „Daran sieht man,daß ein Messerverbot so sinnlos wie ein Kropf ist“
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Das Verbot bestimmter Messer existiert schon seit vielen, vielen Jahren.
Das ist alles im § 42a des Waffengesetzes geregelt (habe ich weiter oben verlinkt).

Küchenmesser fallen nicht unter dieses Verbot, außer man greift jemanden damit an.
Dann ist es plötzlich eine Waffe (klingt unlogisch, ist aber so).

Bei normalen Taschenmessern ist eine Klingenlänge bis zu 12 cm erlaubt.
Mein persönliches Taschenmesser, ein Schweizer Victorinox Climber, hat eine Klingenlänge von 91 mm, ist also demnach legal.
Nur am Rande: Ich benutze meistens die Zusatzfunktionen (Korkenzieher, Kapselheber und die Super-Schere). Cool

Bei der Neufassung des Waffengesetzes war von einer Höchstklingenlänge von 6 cm die Rede.
Damit kriegt man nicht mal einen dickeren Apfel durchgeschnitten. Darüber gibt es sogar eine Challenge auf Youtube.
Mein jetziges Taschenmesser in einer üblichen Größe wäre demnächst illegal.
Und ich ein potentieller Krimineller.

Aber die Sache mit den 6 cm scheint vom Tisch zu sein.

"Früher war alles besser. Sogar die Zukunft." (Karl Valentin)
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Aus dem Waffenrecht 2024: Ventox