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Messerverbot

wanze2 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Es ist ja nun verboten, Messer ab einer bestimmten Klingenlänge mit sich zu führen, oder im Auto zu transportieren. Was ist aber nun, wenn ich  meine langen Kochmesser von 20 cm Klingenlänge zum schleifen bringen will? Für neu gekaufte Messer habe ich ja eine Quittung, aber wenn ich sie zum schleifen bringen will, kann ich das ja null beweisen. Es wäre ja möglich, daß ich damit ein Attentat vor habe. Ich habe nämlich keine Lust, auf den Gang zum Schleifer in eine Kontrolle zu geraten, und ein saftiges Bußgeld zu kassieren.

Weiß jemand,wie man das am besten handhaben kann?

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Noch eine Möglichkeit. Ventox
hatterchen1 Alekom „In der Kampfkunst wird gelehrt, wie man sich mit Alltagsgegenständen wehren kann. Mit einem Kugelschreiber kann man ganz ...“
Optionen
wie man sich mit Alltagsgegenständen wehren kann.

Es geht auch ohne.
Auch die Hände können tödliche Waffen sein. Oder die Füße...
Nein, keine Bange, ich werde das hier nicht weiter ausführen.

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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Aus dem Waffenrecht 2024: Ventox