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The Wasp Borlander „Die DSGVO begründet z.b. das Recht auf Datenübertragbarkeit Ohne dieses Recht könnte ein Dienstanbieter jegliche ...“
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Da irrst du dich. Die DSGVO betrifft nur "personenbezogene Daten", die der Dienstleister erhebt, also nicht die privaten Daten (Bilder, Musik, Filmchen...), die der Nutzer in seiner Nutzungszeit selbst sammelt.

Wie die Handhabung der privaten Daten stattfindet, dürfte von den AGBs und damit vom BGB bzw. gar von der Verfassung (Persönlichkeitsrecht) geregelt werden.

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