https://www.tagesschau.de/investigativ/datenrettung-resq-bka-100.html
Da scheint wohl einiges mehr als zweifelhaft zu sein...
https://www.tagesschau.de/investigativ/datenrettung-resq-bka-100.html
Da scheint wohl einiges mehr als zweifelhaft zu sein...
Auch du solltest dir die DSGVO einmal in Ruhe zu Gemüte führen.
Das habe ich doch vor vielen Jahren bereits getan. Und ich hatte auch schon in den 20 Jahren vor Inkrafttreten der DSGVO recht intensiv mit Datenschutz zu tun.
Selbst wer keine Rufnummern auf seinem Handy speichert, stellt eine Verbindung zwischen zwei Teilnehmern her, wenn er jemanden anwählt. Und somit sind beide Teilnehmer identifizierbar, sofern es legale Anschlüsse (SIM-Karten) betrifft.
Aus der Nummer, die ich wähle, ist die Identität des Angerufenen selbstverständlich nicht erkennbar.
Natürlich besteht auf anderem Wege (z.B. über den Netzbetreiber) die Möglichkeit, den Angerufenen zu identifizieren. Das wiederum geht dann aber nicht auf einen DSGVO-Verstoß meinerseits zurück.
Ich muß dafür sorgen, dass ich die DSGVO nicht verletze. Auf das Fehlverhalten anderer habe ich selbstverständlich keinen Einfluss. Ich kann dafür aber dann auch nicht belangt werden.
Also entsorge dein Smartphone um deiner Verantwortung gerecht zu werden.
Da gibt es nichts zu entsorgen.
Da ich weiß, dass jegliche standardmäßige Nutzung von Smartphones (also so, wie die Hersteller bzw. Anbieter der Smartphone-Betriebssysteme es vorsehen) gegen die DSGVO verstößt, nutze ich gar kein Smartphone...
Möglicherweise habe ich sogar Deine Nummer in meinem Telefonbuch...
Du kannst quasi alle gültigen Telefonnummern generieren und in Dein Telefonbuch eintragen. Meine Identität kannst Du deswegen trotzdem nicht kennen und diese Felder bleiben dann in Deiner Datenbank leer.