Hallo Leute,
wer neugierig ist, der schau sich bitte meine Seite an!
Viele Grüße von Ingolf S.
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Viele Grüße von Ingolf S.
Die Sache ist ganz klar:
Dein Sohn ist 15 Jahre alt, ist also Minderjährig und so ist der Vertrag nichtig.
Der Vertragspartner - topto.net - ist verpflichtet, den Vertrag rückgängig zu machen, denn er hat einen Vertrag soweit ich gelesen habe, mit einem minderjährigen geschlossen, ohne Dein Wissen als Erziehungsberechtigter.
Anderes Beispiel: Anja M., 6 Jahre, geht in einen Laden und kauft sich Süßigkeiten ohne das Wissen der Eltern. Wenn die Mutter nun hingeht und das Geld zurückverlangt, ist das rechtens, denn der Verkäufer hat ja gewusst, dass das Kind minderjährig ist.
In Deinem Fall ist topto.net der "Dumme", denn aus einem nichtigen Vertrag heraus kann er kein Geld verdienen.
CU Sven