Hallo Leute,
wer neugierig ist, der schau sich bitte meine Seite an!
Viele Grüße von Ingolf S.
Hallo Leute,
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Viele Grüße von Ingolf S.
...der vertrag ist nicht nichtig - sondern "schwebend unwirksam". er bedarf der nachträglichen genehmigung - oder eben der ablehnung.
in diesem fall wird der vertrag rückabgewickelt - es entsteht jedoch auf der seite der topnet ein schadensersatzanspruch.
in deinem fall rate ich DRINGEND zu einem guten anwalt...
@elvereth:
bitte dort den kenntnisstand auffrischen:
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr99/Vorlesung/geschaeftsfaehig.htm
;-)