Hallo zusammen!
Beim Surfen bin ich gerade über einen alten Heise-Artikel vom letzten Jahr gestoßen, in dem es um Digital Rights Management in Verbindung mit dem Internet-Upload von Peter Gabriels letztem Album geht:
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-25.09.02-015/
Frage: Woher können Musiktitel "wissen", dass sie schon so und so oft auf CD gebrannt worden sind? Dazu müßte doch irgendwo, z.B. im Header der Datei, ein entsprechender "Vermerk" angebracht werden, aber wie kommt der dahin? Brennprogramme verändern doch keine Bits im gebrannten Material...?
Vielleicht kann von Euch jemand etwas Licht ins Dunkel bringen.
CU
Olaf
Archiv Sound, Video, MP3 und Co 8.736 Themen, 38.491 Beiträge
Hi Kabelsalat!
Das ist weniger eine Frage des Dürfens, mehr eine Frage des Könnens. Wenn die Datei sich nach zweimal Brennen nicht ein weiteres brennen läßt, nützt Dir dieses Recht herzlich wenig. Jedenfalls besteht kein Anspruch darauf, daß Dir die Rechteinhaber eine Privatkopie technisch ermöglichen; wenn die Mittel und Wege finden, das zu verhindern, dann dürfen die das auch.
Die ganze Aufregung um kopiergeschützte CDs rührt ja daher, daß es sich beim Kopierschutz in Wirklichkeit um einen "Anti-Abspiel-Mechanismus" handelt, der u.U. auch verhindert, daß Du Deine legal erworbene Kopie im heimischen CD-Spieler anhören kannst. Das ist natürlich nicht in Ordnung - aber, wo kein Kläger, da kein Richter.
CU
Olaf