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Käufer will Geld zurück !

Rumborak / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,


Ich habe bei E-Bay einen AthlonXP 2400 zum Verkauf angeboten, nach
drei Wochen meldet sich der Käufer das die CPU nicht funktioniert,
und er will rechtliche Schritte einleiten ( Anwalt & co ). Ich habe
die CPU aber als geprüft und Funktionstüchtig verkauft.
( die CPU war wirklich in Ordnung ! )
Ich selber habe keinen Anwalt um mich
zu erkundigen, kann der Käufer wirklich das Geld zurückverlangen ?
kann mann auf eine gebrauchte CPU eine Garantie geben?
Und das nach drei Wochen "Ausflug" der CPU !, in diese Zeit kann
die CPU durch X Hände geraten sein!


vielen Dank für Auskünfte !


CU RumBoraK

vanGoehs Rumborak „Käufer will Geld zurück !“
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Sehe ich genauso. Wenn Du die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hast, bist Du in der Pflicht. Wenn der Käufer sein Geld zurückverlangt, fordere aber auch ausdrücklich Deine CPU wieder an. Bevor Du überweist, solltest Du Dich von der Richtigkeit seiner Aussage überzeugen.

Könnte ja, sein, dass der Prozessor eigentlich funktioniert. Wenn Du den Zustand bei Auslieferung dokumentiert hast, wäre das auch nützlich. Hat die CPU zum Beispiel Hitzeflecken und Du kannst beweisen, dass er diese bei Auslieferung nicht hatte, bist Du aus dem Schneider.

Auf einen Rechtsstreit würde ich es persönlich nicht ankommen lassen, sofern Du nicht genau weißt, dass Du rechtlich auf der sicheren Seite bist. Das wird sehr schnell sehr teuer und steht bestimmt nicht in Relation zum Preis des Produktes. Man müßte den Link einsehen können um das beurteilen zu können.

Hast Du vielleicht screenshots deines Angebotes gemacht ? Wenn nicht, wird es schwierig.