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Käufer will Geld zurück !

Rumborak / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,


Ich habe bei E-Bay einen AthlonXP 2400 zum Verkauf angeboten, nach
drei Wochen meldet sich der Käufer das die CPU nicht funktioniert,
und er will rechtliche Schritte einleiten ( Anwalt & co ). Ich habe
die CPU aber als geprüft und Funktionstüchtig verkauft.
( die CPU war wirklich in Ordnung ! )
Ich selber habe keinen Anwalt um mich
zu erkundigen, kann der Käufer wirklich das Geld zurückverlangen ?
kann mann auf eine gebrauchte CPU eine Garantie geben?
Und das nach drei Wochen "Ausflug" der CPU !, in diese Zeit kann
die CPU durch X Hände geraten sein!


vielen Dank für Auskünfte !


CU RumBoraK

pgs-joschi Rumborak „Käufer will Geld zurück !“
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Es ist ganz einfach als Privatmann muss man nur für die zugesicherten eigenschaften gerade stehen nur zwar nur bis zum gefahrenübergan(zb. vollfunktionsfähiger Computer) ist der Computer beim Käufer erfolgreicht in betrieb genommen worden hat der Käufer keinerlei ansprüche mehr. Auch wenn der PC ein tag später dann tatsächlich kaputt ist, es sein den es lieg ein täuschungsakt vor aber das ist eine andere geschichte.

im obern fall bedeutet das wenn der käufer sag der PC ist bei ihm gelaufen und erst nach einer woche kaputtgegangen dann hat der keine ansprüche mehr, der Pc hätte nach dem liefern nicht ein einziges mal funtionieren dürfen dann hätte er rechtliche schritte einleiten können.

Gennerell gilt Kaufen ist vertrauensache.

Und noch was zu Thema Haftungsausschluss bei Ebay: Bei Privat verkäufen überflüssig da die EU-Richtlienen nur für Gewerbetreibende gelden. Irgendjemand hat das mal angefangen und alle habens nachgemacht.

Wenn ein Gewerbetreibender einen Haftungsausschluss schreibt ist der schlicht weg ungültig die Ware kann trozdem gekauft werden und man hat volle gesetzliche Gewärleistung (nicht mit Garantie verwechseln)