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Käufer will Geld zurück !

Rumborak / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,


Ich habe bei E-Bay einen AthlonXP 2400 zum Verkauf angeboten, nach
drei Wochen meldet sich der Käufer das die CPU nicht funktioniert,
und er will rechtliche Schritte einleiten ( Anwalt & co ). Ich habe
die CPU aber als geprüft und Funktionstüchtig verkauft.
( die CPU war wirklich in Ordnung ! )
Ich selber habe keinen Anwalt um mich
zu erkundigen, kann der Käufer wirklich das Geld zurückverlangen ?
kann mann auf eine gebrauchte CPU eine Garantie geben?
Und das nach drei Wochen "Ausflug" der CPU !, in diese Zeit kann
die CPU durch X Hände geraten sein!


vielen Dank für Auskünfte !


CU RumBoraK

Mummins pgs-joschi „Es ist ganz einfach als Privatmann muss man nur für die zugesicherten...“
Optionen

Das ist nicht ganz richtig, was Du da sagst.
Zunächst bedeutet eine EU Richtlinie, dass alle Staaten der EU binnen
einer bestimmten Zeit eine gesetzliche Regelung zum Inhalt der Richtlinie treffen sollen.
Das ist in Deutschland in Form der Neuregelung des Schuldrechts geschehen. Demnach muss auch der Privatmann eine einjährige Gewährleistung einräumen. Im Gegensatz zum gewerblichen Anbieter
kann er diese jedoch ausschliessen. Voraussetzung ist, dass er
keinen Mangel am Produkt arglistig verschweigt und das Produkt umfangreich beschreibt.
Wie ich oben schon erwähnt habe kamen einige Richter zum Schluss,
dass man die Gewährleistung nicht ausschliessen muss, wenn z.B.
die Kosten für den Ersatz bzw. die Reparatur unverhältnismäßig hoch
in Bezug zum erzielten Verkaufspreis sind.
Die CPU hat bis zum Gefahrenübergang funktioniert, wird also sehr
wahrscheinlich wegen nich fachgerechter Behandlung den Geist aufgegeben haben. Selbst wenn sie durch den Transport Schaden genommen hätte und dem Verkäufer keine mangelnde Sorgfaltspflicht beim Verpacken nachzuweisen ist, hat der Käufer den Schaden