Hi,
die sagen dann einfach, dass das Fernabsatzgesetz nicht für Onlineauktionen gilt. Oder die verlangen Gebühren dafür. Was tun?
2. Wo ist die gepostete Mahnung vom Finanzamt noch? vielleicht sollte ich die dem Verkäufer mal schicken.
Hi,
die sagen dann einfach, dass das Fernabsatzgesetz nicht für Onlineauktionen gilt. Oder die verlangen Gebühren dafür. Was tun?
2. Wo ist die gepostete Mahnung vom Finanzamt noch? vielleicht sollte ich die dem Verkäufer mal schicken.
Bei Privatverkäufen besteht nachwievor keine Rücknahmepflicht! D.h. da können auch weiterhin krumme Dinge gedreht werden.
Allerdings müssen nun alle Ebay Shops das Fernabsatzgesetz beachten. Ist so. Da dürfte sich auch kein Betreiber widersetzen.