Hi,
die sagen dann einfach, dass das Fernabsatzgesetz nicht für Onlineauktionen gilt. Oder die verlangen Gebühren dafür. Was tun?
2. Wo ist die gepostete Mahnung vom Finanzamt noch? vielleicht sollte ich die dem Verkäufer mal schicken.
Hi,
die sagen dann einfach, dass das Fernabsatzgesetz nicht für Onlineauktionen gilt. Oder die verlangen Gebühren dafür. Was tun?
2. Wo ist die gepostete Mahnung vom Finanzamt noch? vielleicht sollte ich die dem Verkäufer mal schicken.
"...dass das Fernabsatzgesetz nicht für Onlineauktionen gilt. ..."
das wurde von bundesgerichtshof letzte woche genau andersrum ausgeurteilt:
* privatverkäufer - kein fernabsatzgesetz
* gewerblicher verkäufer - immer fernabsatzgesetz
was tun?
"netten" brief schreiben und die sache einem anwalt übergeben.
;-)