Hi,
die sagen dann einfach, dass das Fernabsatzgesetz nicht für Onlineauktionen gilt. Oder die verlangen Gebühren dafür. Was tun?
2. Wo ist die gepostete Mahnung vom Finanzamt noch? vielleicht sollte ich die dem Verkäufer mal schicken.
Hi,
die sagen dann einfach, dass das Fernabsatzgesetz nicht für Onlineauktionen gilt. Oder die verlangen Gebühren dafür. Was tun?
2. Wo ist die gepostete Mahnung vom Finanzamt noch? vielleicht sollte ich die dem Verkäufer mal schicken.
Da bin ich wohl einer der ersten Profiteure vom Gesetz, was? Gilt wohl aber nicht bei bestellungen vor der Verabschiedung?
Aber andere Frage: Ist es eigentlich auch gesetzlich, wenn die Verpackung aufgemacht ist?