Hallöchen,
ich hatte heute mal wieder das ungewollte Vergnügen, mitten im Winter in der ServiceWüste Deutschland zu stehen. Dabei ist mir nicht wirklich wohlig warm zumute gewesen.
Mitte der Woche hatte ich bei Alternate diverse ComputerTeile bestellt.
Schön, gestern bekomme ich nen orangen Zettel mit dem Vermerk "Postpaket".
Dummerweise stand da kein Nachnahmebetrag drauf.
Cool, ich denk mir, der Nikolaus schickt mir was.
Aber den gibts doch gar nicht mehr ;-) Ich also in Verdacht die Kohle von der Bank geholt, damit ich heut u.u. nicht wie blöd an der Post steh, falls das Paket denn doch schon von Alternate is.
Im folgenden daher nen Auszug vom Gespräch mit der "Post Tante":
Ich: "Guten Tag, ich möchte ein Paket abholen!"
PT: "Da brauch ich aber ihren Ausweis."
Ich: "Kriegen sie, sofern das Paket da ist."
PT wackelt in den Lagerraum, 5 Minuten vergehen...
PT: "Stand ja gar nicht auf der Karte, da will einer ne Menge Geld von
ihnen..."
Ich: "Von wem kommt das überhaupt?"
PT: "Macht 537 Örö."
Ich: "Von wem kommt das überhaupt?"
PT: "Hmmm, Alternativ, oder so?"
Langsam kommt bei mir Freude über die zu erwartenden Teile
auf...
Ich: "Könnten Sie das Paket bitte öffnen, damit ich angesichts des
Betrages sehen kann, ob die Ware unbeschädigt ist?"
PT: "Nöööö."
Ich: "Warum nicht?"
PT: "Sie wären nicht der erste, der dann ungefragt den Laden
verlässt."
Ich: "Das ist nicht ihr ernst, wollen sie mit unterstellen, dass ich
die Ware stehlen will?"
PT: "Hmpfffffff"
Ich: "Ohne bezahlt zu haben is jetzt essig mit Einsicht?
Na dann haben sie hier das Geld, wenn die Ware beschädigt sein
sollte, sehen sie mich in 10 Minuten wieder."
Der Rest des Verkaufes lief ohne Worte, da ich sichtbar die Schnüsss voll hatte, von der ja ach so gestressten mitvierzigerin.
Zu Hause angekommen öffnete ich das Paket: Gott sei Dank, alles drin, was da sein sollte, und vor allem ohne Bruchschaden o.ä.
Jetzt mal im Ernst, hab ich als Kunde nicht das Recht, die Ware vorher zu sehen? Oder muss man sich laut Gesetzeslage in Deutschland sone Sch*§$# gefallen lassen?
Armes Deutschland
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Sehe das so, das Paket gehört erst dir, wenn du es bezahlt hast.
Das heißt du gibst der Frau das Geld, die verbaucht es und du kannst es ja noch im Laden aufmachen.
Das Paket ist dir, wenn du es bezahlt hast! Vorher nicht.
Hättest die Annahme verweigern können. Auch bei äußerlich sichtbaren Schäden hättest du auf eine Inhaltsüberprüfung bestehen können.
Das heißt, bezahlen, nehmen, auf machen, wenn was kaputt ist dann reklamieren.
Aber es wird kein Pakte aufgemacht, was dem Kunden gehört, POSTGEHEIMNIS!
Also wenn du bezahlst, ist die Post die Sache los und du bist verantwortlich.
Kann ich durchaus verstehen.
Sagen wir mal die nette Frau hätte es auf gemacht, dann hättest du theoretisch sagen können, das du das Paket nicht mehr nimmst, da es geöffnet ist.
Außerdem gib es eine extreme Verzögerung am Schalter wenn jeder sein Paket erst mal auf macht um zu schauen ob auch alles drin ist oder ob man die Post verklagen kann.
Ich sehe hier keinen Grund, der die Post belasten würde.
P.S.: Überflüssiger Theard und wer ist denn hier "frech" geworden?
PT: "Sie wären nicht der erste, der dann ungefragt den Laden
verlässt."
Ich: "Das ist nicht ihr ernst, wollen sie mit unterstellen, dass ich
die Ware stehlen will?"
Die Dame hat einfach Recht. Wenn der Kunde es falsch auf fasst, kann sie ja nichts dafür.