Hallöchen,
ich hatte heute mal wieder das ungewollte Vergnügen, mitten im Winter in der ServiceWüste Deutschland zu stehen. Dabei ist mir nicht wirklich wohlig warm zumute gewesen.
Mitte der Woche hatte ich bei Alternate diverse ComputerTeile bestellt.
Schön, gestern bekomme ich nen orangen Zettel mit dem Vermerk "Postpaket".
Dummerweise stand da kein Nachnahmebetrag drauf.
Cool, ich denk mir, der Nikolaus schickt mir was.
Aber den gibts doch gar nicht mehr ;-) Ich also in Verdacht die Kohle von der Bank geholt, damit ich heut u.u. nicht wie blöd an der Post steh, falls das Paket denn doch schon von Alternate is.
Im folgenden daher nen Auszug vom Gespräch mit der "Post Tante":
Ich: "Guten Tag, ich möchte ein Paket abholen!"
PT: "Da brauch ich aber ihren Ausweis."
Ich: "Kriegen sie, sofern das Paket da ist."
PT wackelt in den Lagerraum, 5 Minuten vergehen...
PT: "Stand ja gar nicht auf der Karte, da will einer ne Menge Geld von
ihnen..."
Ich: "Von wem kommt das überhaupt?"
PT: "Macht 537 Örö."
Ich: "Von wem kommt das überhaupt?"
PT: "Hmmm, Alternativ, oder so?"
Langsam kommt bei mir Freude über die zu erwartenden Teile
auf...
Ich: "Könnten Sie das Paket bitte öffnen, damit ich angesichts des
Betrages sehen kann, ob die Ware unbeschädigt ist?"
PT: "Nöööö."
Ich: "Warum nicht?"
PT: "Sie wären nicht der erste, der dann ungefragt den Laden
verlässt."
Ich: "Das ist nicht ihr ernst, wollen sie mit unterstellen, dass ich
die Ware stehlen will?"
PT: "Hmpfffffff"
Ich: "Ohne bezahlt zu haben is jetzt essig mit Einsicht?
Na dann haben sie hier das Geld, wenn die Ware beschädigt sein
sollte, sehen sie mich in 10 Minuten wieder."
Der Rest des Verkaufes lief ohne Worte, da ich sichtbar die Schnüsss voll hatte, von der ja ach so gestressten mitvierzigerin.
Zu Hause angekommen öffnete ich das Paket: Gott sei Dank, alles drin, was da sein sollte, und vor allem ohne Bruchschaden o.ä.
Jetzt mal im Ernst, hab ich als Kunde nicht das Recht, die Ware vorher zu sehen? Oder muss man sich laut Gesetzeslage in Deutschland sone Sch*§$# gefallen lassen?
Armes Deutschland
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ergänzung zu czuk:
das die gefahr auf dich übergeht so bald der FRACHTFÜHRER (Post) dir das paket in die finger drückt ist klar gesetzeskonform. wann auch sonst?
Als "zivilist" mußt du "nur offensichtliche Mängel" vom frachtführer beglaubigen lassen. Deine Überprüfungspflicht als PRIVATverbraucher (um dem Gesetlichen regelungen genüge zu tun) beschränkt sich aber auf eine einfache SICHTPRÜFUNG der TRANSPORTVERPACKUNG auf Äußere unversehrtheit! (nix eingedrückt? keine klebebänder durchtrennt usw.) Du als Verbraucher mußt (anders als der gewerbliche Empfänger einer Sendung) den SendungsINHALT nicht UNMITTELBAR bei GEFAHRÜBERGANG prüfen. Wenn ein Händler was anderes in seine AGB schreibt ist das nonsens und du solltest dir allerhöchstens überlegen ob du bei so nem nullchecker was kaufst, aber das Risiko liegt zum Großteil beim Händler. Mit offensichliche Mängel meine ich so Beispiele wie:
http://www.dau-alarm.de/pictures/hardware/pack-016a_k.jpg
oder auch
http://www.dau-alarm.de/pictures/hardware/pack-034_k.jpg
Wenn du sowas nicht sofort beim frachtführer protokollieren läßt dann hast du ggfs die arschkarte gezogen, aber sonst ist IMMER der Händler der dumme bei geschäften mit privatverbrauchern alein schon wegen WIRDERRUFSRECHT [ da war doch was ... ;-) ]
HTH