Soviel zum Thema Rabatt...
Apocalypsedude / 22 Antworten / FlachansichtNach Egbert Groote, Referatsleiter und Jurist beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, ist es "laut Wettbewerbsrecht unzulässig, mit besonderen Preisherabsetzungen zu werben, wenn tatsächlich keine oder nur unerhebliche Preissenkungen stattgefunden haben"
So soll in Paderborn noch am 26. Dezember 2004 eine Digitalkamera für 289,- Euro per Sonntagszeitung beworben worden sein. Am 3. Januar 2005 war diese Kamera mit 349,- Euro ausgezeichnet - was mit dem "Rabatt" einen Preis von 293,16 Euro ergibt und damit sogar teurer als das erste Angebot ist.