Wie hier zu lesen ist, werden Mediamarkt und Saturn wohl demnächst Post vom Bundesverband der Verbraucherzentralen bekommen.
Nach Egbert Groote, Referatsleiter und Jurist beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, ist es "laut Wettbewerbsrecht unzulässig, mit besonderen Preisherabsetzungen zu werben, wenn tatsächlich keine oder nur unerhebliche Preissenkungen stattgefunden haben"
So soll in Paderborn noch am 26. Dezember 2004 eine Digitalkamera für 289,- Euro per Sonntagszeitung beworben worden sein. Am 3. Januar 2005 war diese Kamera mit 349,- Euro ausgezeichnet - was mit dem "Rabatt" einen Preis von 293,16 Euro ergibt und damit sogar teurer als das erste Angebot ist.
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Die Abmahnung bringt vielleicht insofern etwas, daß ein paar Leute, die noch nicht total verblödet sind, sich jetzt wohl doch von der Mediamarktwerbung ziemlich verarscht vorkommen dürften. Hoffentlich vergessen sie es nur nicht wieder allzu schnell.
Eine Regel sollte sich jeder hinter die Ohren schreiben. Wer soviel teure Werbung macht, kann einfach nicht billig sein!