Hi,
ich habe vor ein paar Wochen ein DVD Laufwerk
bei der Mindfactory AG reklamiert. Kaufdatum war der 10.03.03.
Die Reklamation wurde jedoch eindeutig zurückgewiesen, mit dem Hinweis,
dass sich die Beweislast nach 6 Monaten umkehrt. Ich müsse der
Firma beweisen, dass der Mangel schon innerhalb der ersten 6 Monate
vorhanden war. Ohne Gutachten dürfte dies wohl unmöglich sein.
Die Garantiezeit von Toshiba ist schon abgelaufen, denn die bieten nur
ein Jahr Garantie.
Nun meine Frage: Gesetzlich sind mittlerweile auf alle elektronischen
Geräte mindestens 2 Jahre Garantie Pflicht in Deutschland.
Für Toshiba mag das nicht gelten, da es sich hierbei um eine
japanische Firma handelt. Aber die Mindfactory AG muss dieser
Pflicht doch nachkommen. Auf Ihrer Webseite weisen sie darauf auch
hin, dass 24 Monate Gewährleistung geboten werden.
Worauf beziehen sich diese 24 Monate denn überhaupt, wenn ich ohnehin
immer nach 6 Monaten ein Gutachten vorlegen muss? Dann ist das ganze
doch überflüssig!
Meiner Meinung nach bezieht sich die Gewährleistung doch auf Fehler,
die trotz fachgerechter Benutzung der Ware entstehen.
Ich hoffe jemand kann mich aufklären bzw. bestätigen.
mfg
-power
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Da gibt's einiges dazu hier im Forum, such kurz mal danach. Insgesamt sieht's so aus, wie von Toshiba angeführt. In den ersten 6 Monaten = Garantie & Ansprechpartner = dein Händler. Danach gibt es eine Gewährleistung auf Mängel durch den Hersteller, wenn das Produkt einen allgemeinen (konstruktiven etc.) Defekt aufweist. Firmennationalität ist dabei egal, wer in der EU verkauft, muß dies befolgen.
Schreibe denen einfach , dass Du sicher (im Grunde deines Herzens) weisst, dass dieser Mangel schon von Anfang an da war, weil es sich ja offensichtlich um eine Fehlkonstruktion der Lasereinheit (Linse, Aufhängung, Farbgebung des Gehäuses, falsche Mondphasenkorrektur etc.) handelt, welcher zum Ausfall des Gerätes führte (Dann sind die nämlich wieder in der Beweispflicht). Setze ihnen eine Frist, nach der du dann in der ganze Sache "Öffentlichkeit herstellen" wirst (z. B in dem du einer Verbraucherschutzorganisation davon berichtest resp.in div. DV-Foren -Zeitschriften ein Hallo veranstaltest). Dann sollten die einfach spuren.