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Frage zur Rechtslage bei Garantie

Power / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,

ich habe vor ein paar Wochen ein DVD Laufwerk
bei der Mindfactory AG reklamiert. Kaufdatum war der 10.03.03.
Die Reklamation wurde jedoch eindeutig zurückgewiesen, mit dem Hinweis,
dass sich die Beweislast nach 6 Monaten umkehrt. Ich müsse der
Firma beweisen, dass der Mangel schon innerhalb der ersten 6 Monate
vorhanden war. Ohne Gutachten dürfte dies wohl unmöglich sein.
Die Garantiezeit von Toshiba ist schon abgelaufen, denn die bieten nur
ein Jahr Garantie.

Nun meine Frage: Gesetzlich sind mittlerweile auf alle elektronischen
Geräte mindestens 2 Jahre Garantie Pflicht in Deutschland.
Für Toshiba mag das nicht gelten, da es sich hierbei um eine
japanische Firma handelt. Aber die Mindfactory AG muss dieser
Pflicht doch nachkommen. Auf Ihrer Webseite weisen sie darauf auch
hin, dass 24 Monate Gewährleistung geboten werden.
Worauf beziehen sich diese 24 Monate denn überhaupt, wenn ich ohnehin
immer nach 6 Monaten ein Gutachten vorlegen muss? Dann ist das ganze
doch überflüssig!
Meiner Meinung nach bezieht sich die Gewährleistung doch auf Fehler,
die trotz fachgerechter Benutzung der Ware entstehen.

Ich hoffe jemand kann mich aufklären bzw. bestätigen.

mfg

-power

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Olaf19 xafford „Moment mal...“
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Das heißt, nach der Logik könnte Nickles wegen nahezu jeder Antwort, die auf dem Contra Nepp-Brett gegeben wird, eine Abmahnung kassieren? Immerhin, 99% der Fragen drehen sich um Sachverhalte wie "Das und das habe ich mit Firma XY erlebt, fühle mich von denen angeschmiert, was kann ich jetzt am besten machen?" - Wer auf sowas antwortet, gibt demnach eine abmahnfähige Rechtsberatung und bringt den Betreiber in Schwierigkeiten.

In was für einem Staat leben wir eigentlich...? *kopfschüttel*

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Moment mal... Tilo Nachdenklich