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Frage zur Rechtslage bei Garantie

Power / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,

ich habe vor ein paar Wochen ein DVD Laufwerk
bei der Mindfactory AG reklamiert. Kaufdatum war der 10.03.03.
Die Reklamation wurde jedoch eindeutig zurückgewiesen, mit dem Hinweis,
dass sich die Beweislast nach 6 Monaten umkehrt. Ich müsse der
Firma beweisen, dass der Mangel schon innerhalb der ersten 6 Monate
vorhanden war. Ohne Gutachten dürfte dies wohl unmöglich sein.
Die Garantiezeit von Toshiba ist schon abgelaufen, denn die bieten nur
ein Jahr Garantie.

Nun meine Frage: Gesetzlich sind mittlerweile auf alle elektronischen
Geräte mindestens 2 Jahre Garantie Pflicht in Deutschland.
Für Toshiba mag das nicht gelten, da es sich hierbei um eine
japanische Firma handelt. Aber die Mindfactory AG muss dieser
Pflicht doch nachkommen. Auf Ihrer Webseite weisen sie darauf auch
hin, dass 24 Monate Gewährleistung geboten werden.
Worauf beziehen sich diese 24 Monate denn überhaupt, wenn ich ohnehin
immer nach 6 Monaten ein Gutachten vorlegen muss? Dann ist das ganze
doch überflüssig!
Meiner Meinung nach bezieht sich die Gewährleistung doch auf Fehler,
die trotz fachgerechter Benutzung der Ware entstehen.

Ich hoffe jemand kann mich aufklären bzw. bestätigen.

mfg

-power

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xafford Power „Frage zur Rechtslage bei Garantie“
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Erst einmal vorweg: Es gibt keine gesetzliche Pflicht für eine Garantie, eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Hrstellers / Anbieters. Hier werden leider allu oft Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen. Was Du mit den 2 Jahren meinst ist die im neugeregelten BGB festgeschriebene 2 jährige Gewährleistungsfrist bei Mängeln.
Die Firma hatte übrigens Recht. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung wird bei Auftreten eines Mangels davon ausgegangen, daß er als verdekter mangel schon bei Auslieferung des Gerätes bestand, nah den 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um, der Kunde muß nachweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf bestand und somit ein verdeckter Mangel war.
Im übrigen ist auch Toshiba der 24 monatigen Gewährleistung unterworfen, auch als japanisches Unternehmen, so sie denn ihr Produkt auf dem deutschen Markt offiziell verkaufen, im Normalfall gibt es dann nämlich entweder eine deutsche Niederlassung, oder aber einen Vertriebspartner, der zwangsweise auch die rechtlichen Verpflichtungen übernehmen muß.
Wenn Du jetzt fragst, was die 24 Monate denn sollen, wenn man nach 6 Monaten eh nachweisen muß, daß das Produkt von Anfang an einen Mangel hatte, dann überlege mal wenn es umgekehrt wäre: Die Hersteller würden mit alter Hardware überschüttet, weil die leute einfach mal testen, ob sie den veralteten Kram nicht so wieder losbekommen...festplatte zu klein....ach hoppla, dann wird sie halt mal ein bißchen geschüttelt, dann gibt´s ne neue...
Die Gewährleistung leitet sich einfach nur aus der Mängelhaftung ab, sie soll also nur sicherstellen, daß Dir kein Produkt verkauft wird, daß von Anfang an defekt war, gerade wenn der mangel erst nach einiger Zeit zu Tage tritt. Man braucht übrigens nicht immer ein Gutachten (es gibt auch offensichtliche, verdekcte Mängel, so blöd das auch klingen mag), wenn z.B. Serienfehler auftreten (jede Menge defekte geräte einer Serie mit identischen Problemen, dann spricht der Augenschein eben für einen verdeckten Produktmangel.
Ltztendlich bieten aber die meisten Hersteller FREIWILLIG eine Garantie an.

PS: Nur um Mißverständnisse zu vermeiden, ich bin kein Jurist, also Laie, somit ist das keine Rechtsberatung, da ich als Laie gar nicht in der Lage bin eine qualifizierte rechtliche Auskunft zu geben, es handelt sich also hier nur um einen freundschaftlichen Erfahrungsaustausch.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Moment mal... xafford
Moment mal... Tilo Nachdenklich
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