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Frage zur Rechtslage bei Garantie

Power / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,

ich habe vor ein paar Wochen ein DVD Laufwerk
bei der Mindfactory AG reklamiert. Kaufdatum war der 10.03.03.
Die Reklamation wurde jedoch eindeutig zurückgewiesen, mit dem Hinweis,
dass sich die Beweislast nach 6 Monaten umkehrt. Ich müsse der
Firma beweisen, dass der Mangel schon innerhalb der ersten 6 Monate
vorhanden war. Ohne Gutachten dürfte dies wohl unmöglich sein.
Die Garantiezeit von Toshiba ist schon abgelaufen, denn die bieten nur
ein Jahr Garantie.

Nun meine Frage: Gesetzlich sind mittlerweile auf alle elektronischen
Geräte mindestens 2 Jahre Garantie Pflicht in Deutschland.
Für Toshiba mag das nicht gelten, da es sich hierbei um eine
japanische Firma handelt. Aber die Mindfactory AG muss dieser
Pflicht doch nachkommen. Auf Ihrer Webseite weisen sie darauf auch
hin, dass 24 Monate Gewährleistung geboten werden.
Worauf beziehen sich diese 24 Monate denn überhaupt, wenn ich ohnehin
immer nach 6 Monaten ein Gutachten vorlegen muss? Dann ist das ganze
doch überflüssig!
Meiner Meinung nach bezieht sich die Gewährleistung doch auf Fehler,
die trotz fachgerechter Benutzung der Ware entstehen.

Ich hoffe jemand kann mich aufklären bzw. bestätigen.

mfg

-power

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Tilo Nachdenklich Power „Frage zur Rechtslage bei Garantie“
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Mindfactory ist aus dem Schneider. Wenn Du nicht gerade auf einen bekannten Serienfehler Deines Laufwerks hinweisen kannst, müsstest Du tatsächlich ein entsprechendes Gutachten beibringen. Der Witz ist, der deutsche Gesetzgeber wurde aufgefordert die Gewährleistung den europäischen Geflogenheiten anzupassen. Das hat er getan...aber mit einem üblem Hintertürchen (Beweislastumkehr). Schlau sind sie, unsere Politiker. Man muss sich allerdings auch klar machen, wie sehr eine umfassende Gewährleistung gerade Billigprodukte verteuern würde.

Ich mache auch KEINE Rechtsberatung, sondern wiederhole einfach, was man immerzu zu hören bekommt. :-)

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