Die hessische Sozialministerin Lautenschläger (CDU) hat eine Verschärfung von Hartz IV gefordert.
Bevor ein Langzeitarbeitsloser staatliche Unterstützung erhält, sollen nach ihren Vorstellungen Eltern und erwachsene Kinder für den Unterhalt aufkommen - auch wenn sie nicht mit ihm in einem Haushalt wohnen.
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Nein, das stimmt so nicht mehr. Laut BGB ja, aber es gibt zwischenzeitlich Grundsatzurteile und Durchführungsbestimmungen, die dies ausschließen. Es sind nur noch Elteren gegenüber Kindern und umgekehrt unterhaltspflichtig. Aber auch nicht um jeden Preis.
Sollte die lieben Sprößling im arbeitsfähigen Alter sein und körperlich für eine Arbeit geeignet sein, dann muss auch kein Unterhalt bezahlt werden. Gleiches gilt umgekehrt.
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl03954.html