Hier das Problem :-((
Bei übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen behält sich Firma xxx daher vor, den Vertrag der Flatrate zu kündigen und/oder die Bandbreiten zu reduzieren. Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.
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Ist soetwas rechtens. Das ist doch nur Willkür, oder?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Was schreibst Du?
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Definition - Flatrate
Als Flatrate bezeichnet man ein Pauschalangebot für Telefon oder Internet. Die Abrechnung erfolgt z. B. nicht nach Minuten sondern pauschal einmal pro Monat zu einem Festpreis.
mfg
CF