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AGB Klausel rechtens? Flatrate

pete8 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hier das Problem :-((

Bei übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen behält sich Firma xxx daher vor, den Vertrag der Flatrate zu kündigen und/oder die Bandbreiten zu reduzieren. Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.

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Ist soetwas rechtens. Das ist doch nur Willkür, oder?

All you can eat ;-) Olaf19
Zaphod Olaf19 „Hi Mawinda lange nix gehört! , das sehe ich fast genau so wie du - ich wüsste...“
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... ich habe nur mit dem Download von Linuxdistris 23 GB an einem Wochenende runtergezogen. Wer das nicht tragen kann oder möchte, biete keine Flat an.
Das Ding ist *IMO* unseriös, ist wie die "unbegrenzten" Webspaceangebote, die auch bei "unangemessener" Nutzung gekündigt (oder schlimmer noch unmittelbar abgeschaltet) werden.
Aber wen wunderts - da niemand bereit ist, die Kosten zu tragen und alle nur auf die Endpreise schielen.
Ich kann nur raten: Lest das Kleingedruckte und alle Sternchen in der Anzeige, notfalls dreimal. Und dann nehmt nur, wo auch drin ist, was draufsteht. Eine Flat ist eine Flat.
Und wer Leute, die eine Flat nutzen, kriminalisieren möchte, sollte das bitte nicht unter "Contra Nepp" tun. Wer seine bezahlten Leistungen haben will, ist erstmal im Recht, *EOD*.
HTH, Z.

ohne Worte! pete8
Flatrate vs. Volumentarif Olaf19