Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

AGB Klausel rechtens? Flatrate

pete8 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hier das Problem :-((

Bei übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen behält sich Firma xxx daher vor, den Vertrag der Flatrate zu kündigen und/oder die Bandbreiten zu reduzieren. Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.

----------

Ist soetwas rechtens. Das ist doch nur Willkür, oder?

All you can eat ;-) Olaf19
Grainger pete8 „AGB Klausel rechtens? Flatrate“
Optionen

Also speziell die Formulierungen "übermäßig" und "unüblich" sind nichts anderes als unbestimmte Rechtsbegriffe, Gerichte lieben solche Formulierungen.

"Übermässig" im Vergleich zu was, zu einem durchschnittlichen V90-User oder zum Datenaufkommen eines multinationalen Konzerns?

Gleiches trifft prinzipiell auf "unüblich" zu. Was ist denn bitteschön ein übliches Surf-Verhalten?

Und wenn man Angst vor sog. Powerusern hat sollte man vielleicht keine Flatrates, sondern nur Volumen- oder Zeittarife anbieten. Wenn man in der Gastronomie ein "All You Can Eat-Buffet" anbietet sollte man sich auch nicht wundern wenn die zahlenden Gäste tatsächlich so viel essen wie sie nur können :D
ohne Worte! pete8
Flatrate vs. Volumentarif Olaf19