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AGB Klausel rechtens? Flatrate

pete8 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hier das Problem :-((

Bei übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen behält sich Firma xxx daher vor, den Vertrag der Flatrate zu kündigen und/oder die Bandbreiten zu reduzieren. Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.

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Ist soetwas rechtens. Das ist doch nur Willkür, oder?

All you can eat ;-) Olaf19
Olaf19 MaWin|DA „Ich kann diese Klausel durchaus nachvollziehen - jeder Geschäftsmann sicherlich...“
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Hi Mawinda (lange nix gehört!),

das sehe ich fast genau so wie du - ich wüsste auch kein legales Beispiel, wie man ohne Filmesaugen auf 100 GB kommt. Aber das dürfte den Providern eigentlich ziemlich egal sein. Es ist nun mal so, dass denen nicht durch Verbindungszeiten ihre Kosten entstehen, sondern ausschließlich durch Transfervolumina - ob die nun legal, illegal oder sch***egal zustande gekommen sind, ändert ja nichts an diesem Sachverhalt ;-)

Richtig spannend wird es, falls der Gesetzgeber eines Tages auf die Idee kommt, Internetprovider für illegale Downloads haftbar zu machen. Ich fürchte, dann hätte sich das Thema Flatrate generell ziemlich schnell erledigt :-/

CU
Olaf

ohne Worte! pete8
Flatrate vs. Volumentarif Olaf19