Folgender Brief erreichte den Grazer Bürgermeister ...
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Eigentlich müsste Arni ja froh sein, daß er in seinem Heimatland nicht in Abwesenheit wegen Beihilfe zum Mord angeklagt wird. Da er ja eigenem Bekunden nach immer noch Österreicher ist und er somit gegen österreichisches Recht verstoßen hat. Daß die Tat im Ausland begangen wurde ist hierfür erst einmal irrelevant.