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basil Mario32 „ ... oder ob das Land in welchem die Straftat begangen ... Hallo?! Wovon redest...“
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Hast Du eine Denkblockade? Es geht nicht darum, ob die Hinrichtung in den USA legitim ist oder nicht, es geht darum, ob sie nach österreichischem Recht legitim ist. Österreich kann keinen Österreicher nach US-amerikanischem Recht anklagen, nur nach österreichischem und in Österreich ist die Tötung eines Menschen und die Beihilfe bei der Tötung eines Menschen eine Straftat, ergo hat ein (noch) österreichischer Staatsbürger eine Straftat nach österreichischem Recht auf fremdem Boden begangen. Punkt. Es ist für einen östereichischem Staatsbger also egal, ob die Tat die er begangen hat am Begehungsort legal war, wenn sie in seinem Heimatland illegal ist.
Deine Rhetorik zu Feindstaat und UN kannst Du dir ersparen, sie hat rein gar nichts mit dem Thema einer Belangung bei Taten im Ausland zu tun. Du kannst ja einmal als Deutscher versuchen in einem Landin dem Kinderpronografie nicht strabar ist eine Internetseite mit kinderpornografischem Inhalt zu betreiben die zu dir zurück verfolgbar ist und dir von einem Staatsanwalt die Ausnahmen des Terrirorialprinzips erklären lassen.
Im Absatz 6 steht übrigens einiges nicht explizit sondern nur implizit und inmplizit beinhaltet er generell Kapitalverbrechen, zu welchem Mord, Beihilfe zum Mord und noch einiges mehr zählt. Die einschlägigen Paragraphen des österreichischen StGB darfst Du dir selbst raussuchen und als kleine Denkanregung, eine Ablehnung eines Gnadengesuches ist eine aktive Handlung, keine passive Unterlassung.

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