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Mario32 basil „Ich empfehle Dir die Lektüre des österreichischen StGB 64, insbesondere Absatz...“
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[...]oder ob das Land in welchem die Straftat begangen[...]


Hallo?! Wovon redest du eigentlich? Es wurde KEINE Straftat begangen. Die USA mit ihrer Todesstrafe sind eine Völkerechtlich anerkannte "Institution".
Der "Staatliche Mord" ist dort legitim.
Und solange der Völkerbund die USA nicht zum Feindstaat erklärt, UN truppen in die USA einmarschieren, haben die Amerikanischen Gesetze, deren Politiker, und (Todes)Urteile deren Richter/Geschworenen eine legitime (Wenn auch unmenschliche und verwerfliche!) Basis.
legitimierter Staatlicher Mord eines völkerrechtlich anerkannten "Etwas" ist strafrechtlich in einem anderen Land 1000de Kilometer weit weg kein "Mord" in Sinne des dortigen Strafgesetzbuches!

Edit:

Du meinst sicher das:6. sonstige strafbare Handlungen, zu deren Verfolgung Österreich, auch wenn sie im Ausland begangen worden sind, unabhängig von den Strafgesetzen des Tatorts verpflichtet ist;

Also in dem ersten Absätzen dieses § ist als verfolgbare strafbare Handlung die Verweigerung der Begnadigung nicht aufgeführt!!

Und jetzt zeig mir noch schnell die Definition von Mord/ungesetzliche Tötung eines Menschen nach Österreichischem Strafgesetz und erklär mir wie diese Definition mit der (Nicht)-Tat [keine Begnadigung] in einklang zu bringen ist das eine Mordanklage bei rauskommen könnte!


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