Hallo, leider ist mir bei einer Bestellung ein Fehler unterlaufen, ich habe statt Lexware 2006 die Version 2005 bestellt. Bemerkt habe ich das allerdings erst, als ich das Paket öffnete. Nun teilt mir der Versender mit, dass bereits geöffnete Ware von der Rückgabe ausgeschlossen sei. Gibt es hier entsprechende Rechtsmittel? Ich hätte die Ware ja auch öffnen müssen, um diese auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Was wäre dann? Hat hier jemand einen Tip? Danke im Voraus
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
> ...wenn feststand, dass er den Irrtum nur entdecken konnte wenn die Ware geöffnet wurde.
Genau das dürfte sich aber schwierig gestalten, denn auf dem Karton wird ja sicherlich groß und breit "Lexware 2005" draufgestanden haben. Natürlich kann man das im Eifer des Gefechts mal übersehen - aber dann dürfte der Käufer bzgl. Anfechtung wegen Irrtums eher schlechte Karten haben.
CU
Olaf