Hallo, leider ist mir bei einer Bestellung ein Fehler unterlaufen, ich habe statt Lexware 2006 die Version 2005 bestellt. Bemerkt habe ich das allerdings erst, als ich das Paket öffnete. Nun teilt mir der Versender mit, dass bereits geöffnete Ware von der Rückgabe ausgeschlossen sei. Gibt es hier entsprechende Rechtsmittel? Ich hätte die Ware ja auch öffnen müssen, um diese auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Was wäre dann? Hat hier jemand einen Tip? Danke im Voraus
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Ich möchte mich auf den Beitrag von Charlie beziehen, dass bei einer Anfechtung wg. irrtums Schadenersatz fällig wäre. Es muss dem Verkäufer ein NACHWEISBARER Schaden entstanden sein. Worin soll denn der bestehen? Wenn der kunde den Irrtum nur bemerken konnte wenn er die verpackung öffnet ohne die Ware in Gebrauch zu nehmen, trifft ihn keine Schuld. Er kann sogar eine Ware überprüfen wie in einem Ladengeschäft und sie dazu aus der Verpackung herausnehmen. Z.B. kann er ein Zelt aufbauen was er in einem Ladengeschäft nicht braucht, weil da ggf. ein Zelt schon steht oder vorgeführt werden kann.Natürlich gilt das nur bei Fernabsatzverträgen , nur dann kann auch die ware innerhalb 14 tagen zurückgegeben werden. Wenn er also nur durch Öffnung der Verpackung bis hin zur CD und nur auf dieser dann steht Version 2005 statt 2006, dann kann er die Ware an den Händler unverzüglich nach Entdeckung des Irrtums zurückgeben und dieser muss dann den Kaufpreis zurückerstatten. Das sollte eigentlich reichen.
Gruß begeisterung