Hallo, leider ist mir bei einer Bestellung ein Fehler unterlaufen, ich habe statt Lexware 2006 die Version 2005 bestellt. Bemerkt habe ich das allerdings erst, als ich das Paket öffnete. Nun teilt mir der Versender mit, dass bereits geöffnete Ware von der Rückgabe ausgeschlossen sei. Gibt es hier entsprechende Rechtsmittel? Ich hätte die Ware ja auch öffnen müssen, um diese auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Was wäre dann? Hat hier jemand einen Tip? Danke im Voraus
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Dann müsste diesem ja ein NACHWEISBARER Schaden entstanden sein. Worin soll dieser denn bestehen?
z.B. aus dem entgangenen Gewinn.
Er kann die zurück geschickte Ware u.U. zwar wieder verkaufen, aber mit dem evtl. Gewinn aus dem 2. Geschäft muss er ja den erhöhten Aufwand (Bearbeitung der Retoure) bestreiten.
z.B. aus dem entgangenen Gewinn.
Er kann die zurück geschickte Ware u.U. zwar wieder verkaufen, aber mit dem evtl. Gewinn aus dem 2. Geschäft muss er ja den erhöhten Aufwand (Bearbeitung der Retoure) bestreiten.