@nanü
Was für ein PDF ist den das was du da verteilst?
Wenn du möchtest darfst du es an die Bildadresse in meiner Vika schicken ;-)
Wie heißt es so schön laut Zitat im Urteil (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/2006/3/2):
Die Bundesregierung, die Landesregierungen, der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt sind der Auffassung, die in den Endgeräten gespeicherten Verbindungsdaten und die Einzelverbindungsnachweise seien nicht vom Schutz des Art. 10 Abs. 1 GG umfasst.[...]Der Nutzer habe eigene Möglichkeiten der Datenverarbeitung oder Datenlöschung, um den ungewollten Zugriff Dritter zu erschweren oder auszuschließen.
Na dann mal los! TrueCrypt und Open PGP für alle!
P.S. @King
Und die netten Herren in Grün können schneller kommen als du denkst. denn nicht nur wenn du ein vermeintlicher Terroristenfreund (wegen deiner Mail) bist, auch wenn du dann mal einen Charthit per P2P illegalerweise tauschst können sie dir gemäß StPO ganz schnell die Bude und deine (ja nicht unters Fernmeldegeheimnis fallenden) Mails durchwühlen. Musik onlietauschen ist nämlich entsprechend STPO genausoschlimm wie "Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit"
Ergo: Musiktauscher sind Terroristen!
Und das ist kein ;-) sondern :-( weil es Gesetz ist!