Klar kann so ein Richter das entscheiden! Warum wird dann überhaupt hier darüber diskutiert, ob man verschlüsseln soll oder nicht, wenn ein Richter, dem von der Polizei/Staatsanwaltschaft ein Antrag auf Durchsuchung vorgelegt wird, sofort sieht, ob da nur eine fingierte Begründung vorliegt oder ob es sich tatsächlich um einen handfesten Verdacht handelt? Wenn man immer ehrlich gewesen ist, dann hat man ja nichts zu befürchten!
Irgendwie habe ich den Verdacht, dass wir uns hier im Kreise drehen. (Ich bin übrigens immer noch der Meinung, dass man nicht "jeden Mist" verschlüsseln muss. In gewissen Fällen ist es allerdings angebracht, schon aus dem Grunde, weil es ja auch mal fehlgeleitete Mails gegeben haben soll. Von der Polizei habe ich nichts zu befürchten, deshalb sehe ich von daher eigentlich keinen Handlungsbedarf, irgendwas vor denen zu verbergen, ich glaube auch kaum, dass die irgendwas von mir wollen könnten. Ich schätze mal, dass ich für die zu uninteressant bin :-)).
Äähm, noch eine Frage: Worum ging es eigentlich im Startposting von NANÜ? Um das Verschlüsseln von Mails? Oder war da irgendwo davon die Rede, dass man geklaute Software und Filme/Musik auf dem Rechner hat und diese Sachen vor der Polizei verbergen muss??
Grübel........