Hallo @ all,
ich habe vor ca. einer Woche eine Grafikkarte bei Ebay ersteigert und das Geld sofort überwiesen. Den Kaufpreis plus 5,90 Porto. der Verkäufer hat dann 2 Tage später geschrieben dass er die Karte verschickt hat. Leider kam bei mir bis heute nix an. Als ich ihn nach der Tracking Nr. gefragt habe sagte er mir das er die Karte als Päckchen versant hat (Wert der Karte 500€). Ich bin aber davon ausgegangen das er die Karte aufgrund des höhren Portos als Packet versendet (Hermes oder so). Er hat einen Nachsendeauftrag oder so bei der Post gestellt. Nur glaube ich leider nicht das die Karte noch bei mir ankommt? Ich habe ihm einen E-mail geschrieben dass er mir das geld bitte zurücküberweisen soll, nur kam keine Antwort bis jetzt. Wer haftet jetzt eigentlich?
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Hallo danisus!
Eine Warensendung ist eine sehr günstige Versandart. Die Ware muss kontrollierbar sein, d.h. dass die Verpackung leicht zu öffnen sein muss. Diese Paketklammern werden da genommen. Es dürfen z.B. keine handgeschriebenen Briefe enthalten sein. Der Risikoübergang zum Käufer liegt bei Abgabe der Ware an die Post, d.h. bei Verlust auf dem Versandweg hast Du Pech gehabt. Der Verkäufer muss Dir nichts ersetzen.
Was kannst Du tun?
- Etwas warten. Die Sendungen sind etwas länger unterwegs.
- Den Verkäufer bitten, Dir die Durchschrift des Versand-Auftrages (also des Paketaufklebers) zukommen zu lassen (Kopie). Dann siehst Du, dass vermutlich abgeschickt wurde. Mehr als ein Trost ist das aber auch nicht.
- Den Verkäufer um einen Nachforschungsauftrag bitten.
Kulanz:
Falls bei all dem nichts zu Deiner Zufriedenheit herauskommt, kannst Du den Verkäufer bitten, ob er auf seinen Gewinn verzichtet und ihn Dir überweist. Viel wird das wohl nicht sein. Das macht er vielleicht, wenn Du nochmal bei ihm (versichert) bestellst. Vielleicht gibt er Dir Rabatt. Der Verkäufer wirkt, nach seinen Bewertungen zu urteilen, für mich nicht unseriös.
Rechtsberatung einholen:
Kann man bei 500 Euro Warenwert davon ausgehen, dass (entgegen des Kaufvertrages!) versichert versendet wird? Glaube nicht.
Hätte der Verkäufer auf eine unversicherte Sendung, den Gefahrenübergang, deutlich hinweisen müssen? Glaube ich auch nicht.
Ich drücke Dir die Daumen!
Gruß, Ingo