Hallo @ all,
ich habe vor ca. einer Woche eine Grafikkarte bei Ebay ersteigert und das Geld sofort überwiesen. Den Kaufpreis plus 5,90 Porto. der Verkäufer hat dann 2 Tage später geschrieben dass er die Karte verschickt hat. Leider kam bei mir bis heute nix an. Als ich ihn nach der Tracking Nr. gefragt habe sagte er mir das er die Karte als Päckchen versant hat (Wert der Karte 500€). Ich bin aber davon ausgegangen das er die Karte aufgrund des höhren Portos als Packet versendet (Hermes oder so). Er hat einen Nachsendeauftrag oder so bei der Post gestellt. Nur glaube ich leider nicht das die Karte noch bei mir ankommt? Ich habe ihm einen E-mail geschrieben dass er mir das geld bitte zurücküberweisen soll, nur kam keine Antwort bis jetzt. Wer haftet jetzt eigentlich?
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Halli Hallo,
Also : Es ist nicht nötig, einem vielleicht etwas bedackelten, aber doch ratsuchenden Ebayer hier jetzt auch noch eins überzubraten.
Der Trick mit der nämlich völlig unbestimmten Versandart-Angabe "Warensendung" ist doch eigentlich ein alter Hut, mit dem sich manche Anbieter bei Ebay nur die Hintertür offen lassen, nach ihrem Gutdünken vielleicht dann noch ein paar Euro mehr aus der "Portokasse" herauszuschlagen, wenn - wie hier - die teure Grafikkarte dann anscheinend nur in einem offenen Briefcouvert auf die Reise gehen soll(te).
Das hat der Käufer - Arglosigkeit oder Ahnungslosigkeit hin oder her - aber so auch nicht hinzunehmen.
Und in der Tat kann *meiner* Ansicht nach ein Betrug hier wirklich auch nicht ganz ausgeschlossen werden :
Es soll ja schon Leute gegeben haben, die sich zuerst im Laden (oder bei Ebay) eine neue Grafikkarte gekauft haben und dann in einer Art und Weise daran herumgedoktert haben, daß die Garantieansprüche sofort erloschen sind und zum Schluß eigentlich nur noch der Kaufbeleg übrigbleibt. Auch sowas wird bei Ebay (leider) gelegentlich verkauft... was bei dem hier beschriebenen Fall aber natürlich nicht zutreffen muß.
Zur Rechtslage und zu den Allgem. Geschäftsbedingungen bei Ebay aber meine folgenden Erkenntnisse:
1. Die Ebaybedingungen (AGB) sprechen bei Privatverkäufen von einem einfachen Gefahrenübergang auf den Käufer ab Einlieferung beim 'Postamt'.
2. Die im Angebotstext angegebene Versandart wird durch den Käufer auch erst einmal akzeptiert und hingenommen.
3. Aaaaaaber ! :
Gerade die angegebene Versandart "Warensendung" läßt hier mehrere Möglichkeiten zur Absicherung zu und der entsprechend angegebene Preis für das Porto läßt auf jedenFall auch die Annahme zu, daß diese "Warensendung" zumindest als versicherte Sendung oder als eingeschriebene Warensendung verschickt werden sollte. Bei UPS gibt es wohl soetwas. Und ob es bei GLS, GPS, FedEX, und/oder Hermes solche , oder ähnliche Versandarten gibt, müßte man mal heraussuchen.
Da das Angebot jedenfalls auch überhaupt keinen Hinweis auf einen bestimmten Zustelldienst (z.B. DHL, Hermes etc. ) enthält, dürfte es i.Ü. ein Leichtes sein, einen Dienstleister zu benennen, der diese ' Warensendung' auch wirklich angemessen versichert verschickt hätte, wozu der Verkäufer nämlich dann auch jedenfalls verpflichtet gewesen wäre.
4. Denn:
Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass ein jeder zur Schadensminderung verpflichtet ist. Aus diesem Grunde kann davon ausgegangen werden, daß der Verkäufer zumindest grob fahrlässig gehandelt und sich aufgrund seiner Mitschuld schadensersatzpflichtig gemacht hat. Außerdem hat der Verkäufer ein Porto angegeben, das den Käufer zu der Annahme bringen mußte, daß es sich hierbei um eine versicherte Versandart handeln müsse. Eine andere Auslegung wäre schon rechnerisch und nach der Portohöhe unbegründet.
5. Ebenfalls
hat der Verkäufer zunächst ( trotz Ebay-AGBs ) die Beweislast, wonach er nämlich zumindest erst einmal *beweisen* muß, daß er die Sendung auch tatsächlich bei dem Zustelldienst x y z eingeliefert hat. Und das wird dem Verkäufer nur dann möglich sein, wenn er seine Behauptung unter Zeugenangebot unter Beweis stellt, was in einer späteren Verhandlung oft zur Aufdeckung der merkwürdigsten Widersprüche und nicht selten sogar zu Strafverfahren gegen den vermeintlichen 'Zeugen' führt.
6.
Es bleibt tatsächlich fraglich, wie ein "privater" Verkäufer eine Neue Grafikkarte verkaufen kann, und ob es sich nicht in Wahrheit um einen gewerblichen Verkäufer handelt. Hier dürfte eine entsprechende Anfrage beim zuständigen Finanzamt Friedrichstadt im äußersten Notfall mal zu überlegen sein.
Hier aber mein Tip :
Ich würde tatsächlich erst noch einmal ein paar Tage zuwarten und den Verkäufer zunächst auch noch einmal sehr *höflich* darum bitten, den Einlieferungstag, die Zeit und den genauen Ort anzugeben, und ob und wer vielleicht noch dabei gewesen ist. ( auch ob er sich noch daran erinnert, bei wem er die Sendung eingeliefert hat... Mann , ? Frau ?? Name ? Uhrzeit ? ) Ich würde dieses Ansinnen damit begründen, daß der Käufer jetzt selbst noch einmal versuchen will, bei dem 'Postamt' oder dem Versender nachzuforschen.
Bekommst Du dann z.B. eine Antwort, wonach sich der Verkäufer nicht mehr daran erinnern kann, ob Männlein oder Weiblein die Sendung entgegengenommen hat, und daß ein anderer 'leider' auch nicht dabei war, hat der Verkäufer nämlich ein ernstes Problem und für den Käufer dürfte sein Anspruch auf Zahlungserstattung durchaus denkbar erscheinen.
Ich würde den Verkäufer aus diesem Grunde also erst noch einmal ( aber bitte !!! immer sehr höflich !! ) darum bitten, die o.g. Auskünfte zu geben, " einfach nur um Klarheit zu schaffen" und den von ihm bereits gestellten Nachforschungsantrag auch in Scan/ Kopie zuzusenden.
Ebenfalls würde ich den Verkäufer bitten, den Kaufbeleg , bzw. die Kopie davon zuzusenden. Dann hätte der Käufer schon mal Informationen in der Hand, die er vielleicht noch einmal dringend benötigen könnte, wenn es zur Sache geht.
Da der Käufer im Süden und der Verkäufer im Norden zu wohnen scheinen, dürfte die ( ggf. telefonische ) Einschaltung eines Rechtsanwalts möglicherweise sinnvoll werden; es geht ja immerhin um 1000 Mark :-)
Baut der Anwalt ( z.B. wegen Unlust oder wegen dem geringen Gegenstandswert ) aber Bockmist ( und das passiert häufig ) , kämen aber zu dem Verlust nun leicht noch einige Hunderte hinzu. Das Risiko, daß ein Anwalt oder Richter den Fall zu Lasten des Klägers gähnend vom Tisch bürstet sehe ich bei günstigen 50:50.
Auch würden im Falle eines gerichtlichen 'Vergleichs' , (den urteilsfaule Richter und gebührenhungrige Vergleichsanwälte fast immer wollen) die begehrte Zurückzahlung durch die Prozeßkosten i.Ü. schnell auffressen, falls man die Klage am zuständigen Gericht des Verkäufers nicht selbst führen kann.
Man muß sich also sehr gut überlegen, ob und wie man da am besten vorgeht und ob man weitere Risiken einzugehen in der Lage ist.
Ich wünsche dem Käufer, daß die Sache noch ohne Streit aufgeklärt werden kann.
Taucht die Grafikkarte aber tatsächlich nicht mehr auf, würde ich den Verkäufer - je nach vorheriger Auskunftslage - auch erst einmal bitten, einen Kompromiss vorzuschlagen. Ich denke, daß eine schnelle , für beide Seiten schiedlich-friedliche Lösung bei 300 Euro Erstattung landen sollte und vielleicht auch könnte. Der Rest wäre dann Lehrgeld und vermeidet zumindest einen aufwendigen Test von unbekannten Juragesteinsproben ;-)
Beste Grüsse
Euer Felix