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Ersteigerter Artikel Kommt nicht an

danisus / 75 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo @ all,

ich habe vor ca. einer Woche eine Grafikkarte bei Ebay ersteigert und das Geld sofort überwiesen. Den Kaufpreis plus 5,90 Porto. der Verkäufer hat dann 2 Tage später geschrieben dass er die Karte verschickt hat. Leider kam bei mir bis heute nix an. Als ich ihn nach der Tracking Nr. gefragt habe sagte er mir das er die Karte als Päckchen versant hat (Wert der Karte 500€). Ich bin aber davon ausgegangen das er die Karte aufgrund des höhren Portos als Packet versendet (Hermes oder so). Er hat einen Nachsendeauftrag oder so bei der Post gestellt. Nur glaube ich leider nicht das die Karte noch bei mir ankommt? Ich habe ihm einen E-mail geschrieben dass er mir das geld bitte zurücküberweisen soll, nur kam keine Antwort bis jetzt. Wer haftet jetzt eigentlich?

Der spinnt wohl!! Olaf19
Noch warten ... rill
Gefahrenübergang Anonym
Was kümmerts Dich? Anonym
@Holleberlin eidannemo
@danisus, eidannemo
@eidannemo Olaf19
Grobe Fahrlässigkeit... Olaf19
felix3005 hundevatta „Diese Mail ist wohl das schwachsinnigste, was ich seit langem gelesen habe! Wenn...“
Optionen

Dem Mail dieses Grafikkarten-Verkäufers ist wirklich nichts mehr hinzuzusetzen... Mann-o-Mann !

Vielleicht beim Ballaballa schon zu viele virtuelle Kopfschüsse abbekommen; das soll ja auch im realen Leben Spuren hinterlassen.

Au weia !

Da der Verkäufer ja nun schon selbst einräumt, daß er den Schaden wohl auf seiner Seite zu sehen scheint, ( siehe seine bekloppte Androhung von Klage gegen die Post ) , müßte er das Geld nun tatsächlich auch "erst einmal" wieder an Danisus zurückgeben.

Danisus wird sein Geld ( bzw. ein Teil davon ) aber wohl letztendlich nur auf dem Rechtsweg zurückbekommen, wenn der Verkäufer nicht dazu bereit sein sollte, jetzt zumindest schon mal einen erheblichen Teil des Geldes freiwillig zurückzugeben, wozu er verpflichtet sein dürfte.

Gruss Felix

P.S. : @olaf19 : Hallo lieber Olaf ! : Dein völlig zutreffender Hinweis auf eine vertraglich verbindlich festgelegte Versandart ( hier : "Deutsche Post Warensendung" ) hilft dem Verkäufer in diesem Fall aber tatsächlich nicht weiter, sondern im Gegenteil : Denn er hat ja schließlich eben gerade nicht als Warensendung, sondern vertragswidrig als Päckchen verschickt.

Da es dem Verkäufer auch unmöglich sein dürfte nachzuweisen, daß die Ware als Warensendung etwa ebenso verloren gegangen wäre, steht der Verkäufer für den Schaden , der auf dem vertragswidrigen Versandweg entstanden ist, nach meiner Auffassung auch gerade.

Da Päckchen i.Ü. unversichert über die Logistikzentren des DHL-Paketdienst befördert werden, 'Warensendungen' afaik aber zumeist über die Briefzusteller, dürfte das Verlustrisiko auch gar nicht zu vergleichen sein.

d.o.

stimmt nicht! Anonym
Kulanz Anonym
Kulanz Olaf19
Glückwunsch! Anonym