Hallo @ all,
ich habe vor ca. einer Woche eine Grafikkarte bei Ebay ersteigert und das Geld sofort überwiesen. Den Kaufpreis plus 5,90 Porto. der Verkäufer hat dann 2 Tage später geschrieben dass er die Karte verschickt hat. Leider kam bei mir bis heute nix an. Als ich ihn nach der Tracking Nr. gefragt habe sagte er mir das er die Karte als Päckchen versant hat (Wert der Karte 500€). Ich bin aber davon ausgegangen das er die Karte aufgrund des höhren Portos als Packet versendet (Hermes oder so). Er hat einen Nachsendeauftrag oder so bei der Post gestellt. Nur glaube ich leider nicht das die Karte noch bei mir ankommt? Ich habe ihm einen E-mail geschrieben dass er mir das geld bitte zurücküberweisen soll, nur kam keine Antwort bis jetzt. Wer haftet jetzt eigentlich?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
der Verkäufer ist prinzipiell für den Erhalt der Ware verantwortich.
Echt? Das muss mir bisher entgangen sein. Es handelt sich hier um einen privaten Verkäufer. Daher ist Erfüllungsort der Wohnsitz des Verkäufers (Warenschulden sind Holschulden) und es gilt § 447 BGB, wonach der Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer mit der Übergabe an den Frachtführer statt findet.
Ausnahme wäre hier nur dann, wenn der Käufer explizit versicherten Versand verlangt (und bezahlt) hätte, der Verkäufer aber schuldhaft davon abweicht und unversichert versendet.
Anders wäre es, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelte.
Echt? Das muss mir bisher entgangen sein. Es handelt sich hier um einen privaten Verkäufer. Daher ist Erfüllungsort der Wohnsitz des Verkäufers (Warenschulden sind Holschulden) und es gilt § 447 BGB, wonach der Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer mit der Übergabe an den Frachtführer statt findet.
Ausnahme wäre hier nur dann, wenn der Käufer explizit versicherten Versand verlangt (und bezahlt) hätte, der Verkäufer aber schuldhaft davon abweicht und unversichert versendet.
Anders wäre es, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelte.