Das Amtsgericht München hat einen dort ansässigen berühmt, berüchtigten Abmahnanwalt zu 9 Monaten Haft auf vier Jahre Bewährung verurteilt. Er hatte Mandantengelder in Höhe von 7000 € veruntreut. Das Gericht bemängelte seine "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein".
"Strafverschärfend wurde zudem eine Vorstrafe des Angeklagten wegen Urkundenfälschung in 60(!) Fällen gewertet, für die er mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen bedacht wurde."
Quelle: abzockwelle.de
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Ab 60 Tagessätzen gilt das als Vorstrafe.
Mit 150 Tagessätzen ist er locker drüber.
Eigentlich kann der einpacken, mit Vorstrafe geht in Deutschland nirgendwo irgendetwas.
Und schon gar nicht als Anwalt.