Das Amtsgericht München hat einen dort ansässigen berühmt, berüchtigten Abmahnanwalt zu 9 Monaten Haft auf vier Jahre Bewährung verurteilt. Er hatte Mandantengelder in Höhe von 7000 € veruntreut. Das Gericht bemängelte seine "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein".
"Strafverschärfend wurde zudem eine Vorstrafe des Angeklagten wegen Urkundenfälschung in 60(!) Fällen gewertet, für die er mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen bedacht wurde."
Quelle: abzockwelle.de
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Das heisst, er hat eine Strafe von 9 Monaten, aber auf Bewährung. Die Bewährungsfriste ist 4 Jahre. Wenn er also in 4 Jahren sich was zu Schulden kommen lässt, muss er die 9 Monate absitzen (und gegeben falls eine zusätzliche Strafe für das Delikt, mit dem er sich eben wieder strafbar macht).
M
F
G
Sopur
Edit: komisch, habe das Post von Olaf vorhin nicht gesehen... Naja, doppelt genäht hält besser :-)