Das Amtsgericht München hat einen dort ansässigen berühmt, berüchtigten Abmahnanwalt zu 9 Monaten Haft auf vier Jahre Bewährung verurteilt. Er hatte Mandantengelder in Höhe von 7000 € veruntreut. Das Gericht bemängelte seine "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein".
"Strafverschärfend wurde zudem eine Vorstrafe des Angeklagten wegen Urkundenfälschung in 60(!) Fällen gewertet, für die er mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen bedacht wurde."
Quelle: abzockwelle.de
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...ich bin mir zwar nicht 100% sicher, meine aber gelesen zu haben: Mit'm Pieker in der Hand durch den Stadtpark gehen und Kothäufchen einsammeln - das darf man auch als Vorbestrafter. Ist aber möglich, dass das inzwischen geändert ist...
*SCNR*
Olaf
P.S. sorry für so viel Albernheit - aber heute ist einfach ein schöner Tag!! :-D